Gesetzliche Regelungen zur Zöliakie

Das Glutenfreie Leben wurde aufgrund einiger rechtlicher Regelungen erleichtert. So gibt es beispielsweise eine Kennzeichnungspflichtig für glutenhaltige Lebensmittel und die Möglichkeit der Beantragung des Behindertenausweises.

Inhaltsangaben und Kennzeichnungspflicht

Das glutenfreie Leben ist seit 2005 ein bisschen erleichtert worden: Seitdem besteht nach EU-Recht nämlich eine vollständige Kennzeichnungspflicht für verpackte Lebensmittel und Zutaten, die Allergien auslösen können. Somit müssen glutenhaltige Lebensmittel und Lebensmittel mit glutenhaltigen Zusatzstoffen, wie eventuell versteckte Allergene (z.B. Weizenstärke als Bindemittel in Gewürzen, oder durch Kontamination über die Raumluft oder die Abpackmaschine als „Kann Spuren von Gluten enthalten“), gekennzeichnet werden. Der Grenzwert für Gluten ist sehr gering, er liegt bei 20ppm (parts per million). Dies würde bei einer Strecke von zehn Kilometern Zuckerwürfeln, die jeweils ein Zentimeter lang sind, 20 dieser Zuckerstücke aus Gluten bestehen dürften. Trotz der Kennzeichnungspflicht gibt es leider immer noch einige Produkte, die nicht als glutenhaltig gekennzeichnet sind, aber beispielsweise Aromastoffe oder Bindemittel mit Gluten enthalten. Umso größer und bekannter der Hersteller ist, umso geringer ist jedoch das Risiko, dass eine falsche Deklaration vorliegt. Eine sehr detaillierte Auflistung zu Nährwertangaben, Inhaltstoffe und Allergieauslösern nahezu aller Lebensmittel und Produkte findet man unter www.das-ist-drin.de
http://www.querfood.de/blog/allgemein/kann-spuren-von-gluten-enthalten/

„Glutenfreie Weizenstärke“

Weizenstärke kann Primastärke oder „A-Stärke“ mit bis zu 0,5 % Eiweiß oder Sekundastärke, auch „B-Stärke“, mit bis zu 5 % Eiweiß sein. Allgemeine Lebensmittel, die nur einen geringen Anteil an Stärke haben, dürfen Prima-Weizenstärke enthalten und sind in den Listen der Deutschen Zöliakie Gesellschaft (www.DZG-online.de) gekennzeichnet. Lebensmittel mit hohem Getreideanteil dürfen ausschließlich diätetische Weizenstärke mit einem Eiweißgehalt, der unter 0,3 % liegt, enthalten. Diese Produkte sind als glutenfreie Lebensmittel deklariert.

Diätkostenzuschüsse und Behindertenausweis bei glutenfreiem Leben

Im Allgemeinen zahlen die Krankenkassen keine Zuschüsse zu Diäten. Dennoch kann es sich im Einzelfall lohnen, nach Zuschüssen zur glutenfreien Diät zu fragen.
Beim zuständigen Versorgungsamt (alternativ Sozialamt, Stadtverwaltung) kann jedoch ein Behindertenausweis beantragt werden. Im Regelfall erhalten Zöliakie Betroffene einen Grad der Behinderung von 20 %, nur bei weiteren Beeinträchtigungen kann ein höherer Grad anerkannt werden. Steuerfreibeträge gibt es erst ab 25 %. Von Zöliakie Betroffene sollten, um die Bearbeitungszeit des Antrags auf Schwerbehinderung zu verkürzen, dem Antrag alle vorliegenden Arztberichte, Befunde und ähnliches beifügen. Personen mit Zöliakie gelten außerdem als wehruntauglich.